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Aktionsfonds Stark gegen Rassismus Bewerbungszeitraum vom 21.03. – 11.06.

März 21 @ 08:00 - Juni 11 @ 17:00

Was ist der Aktionsfonds?

Der Aktionsfonds Stark gegen Rassismus unterstützt mit einer finanziellen Förderung und einem projektbegleitenden Weiterbildungsprogramm informelle Gruppen ohne Rechtsform und kleinere Vereine, die sich ehrenamtlich mit einem Projekt gegen Rassismus auf lokaler Ebene engagieren möchten.

Wer wird gefördert?

Der Aktionsfonds richtet sich sowohl an Gruppen in ländlichen Regionen als auch in kleineren, urbanen Räumen, mit wenig Unterstützungsmöglichkeiten für ein antirassistisches ehrenamtliches Engagement. Einen Schwerpunkt legt der Aktionsfonds auf Ostdeutschland, Bewerbungen aus anderen Regionen Deutschlands sind aber genauso willkommen. Dabei werden Engagierte mit und ohne eigene Rassismus-, Migrations- und Fluchterfahrung unterstützt.

Wie wird gefördert?

Es werden Projektideen mit bis zu 5.000 € gefördert. Die Projekte können ab September 2023 umgesetzt werden und müssen bis November 2024 abgeschlossen sein. Zugleich erhalten die geförderten Gruppen über den gesamten Zeitraum eine umfassende Projektbegleitung, in Form eines Vernetzungs- und Weiterbildungsprogramms. Dieses richtet sich nach den konkreten Bedarfen der Projektträger*innen aus und umfasst z. B. die Themen Antirassismus, Empowerment, Fundraising, Umgang mit Bedrohung und Gestaltung der Social-Media-Präsenz.

Was wird gefördert?

Der Kreativität einer Projektidee sind hier kaum Grenzen gesetzt: Ob ein antirassistisches Filmfestival, Sensibilisierungsformate für Verschwörungserzählungen, eine Publikation über lokale antirassistische Geschichte, Vernetzungs- und Empowermentformate für und von BIPoCs, ein Projekt zum Gedenken an die Opfer von rassistischen Anschlägen oder ein Workshop zum Umgang mit Hate Speech.

Wie bewirbt man sich?

Die Bewerbungsunterlagen sind als PDF-Formular abrufbar und müssen bis zum 11. Juni 2023 per E-Mail eingereicht werden. Die Auswahl der Projekte findet im Juli 2023 statt. Weitere Infos gibt es in den FAQs.

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
Der Veranstaltungskalender dient nur der Bewerbung von Veranstaltungen während und um die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2023.

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