Wir versuchen den Veranstaltungskalender so aktuell wie möglich zu halten, allerdings können sich vor Ort kurzfristige Veränderungen ergeben.
Mehr Informationen erhalten Sie direkt von den Veranstaltenden.
Beratung in Aidshilfen und verwandten Einrichtungen umfasst ein breites Spektrum an Themen rund um Sexualität und sexuelle Gesundheit. Sie geht über die Informationsvermittlung zu Übertragungswegen oder einer HIV-Testdurchführung in vielen Fällen deutlich hinaus. Hierfür sind auf der Seite der beratenden Person neben Fachwissen geschulte kommunikative Fähigkeiten notwendig.
Dieses zweiteilige Training ermöglicht es Menschen, die in der Beratung tätig sind oder sein werden, ihre kommunikativen Fähigkeiten zu erweitern und Kompetenzen speziell für die Beratungsarbeit in Aidshilfen zu erwerben.
Im Training kann das persönliche Beratungsverhalten erprobt und in angeleiteter Reflexion weiterentwickelt werden. Als Basis werden im Training Grundlagen, Haltungen und Methoden der personenzentrierten Gesprächsführung vermittelt.
Themenschwerpunkte des Trainings sind u.a. Übertragungswege und Testung von HIV und anderen STI, Safer Sex 3.0, Sexualität und Sprache, Umgang mit HIV-ängstlichen Menschen sowie Leben mit HIV heute.
Teilnahmevoraussetzungen:
Haupt- oder ehrenamtliche Beschäftigung bei einer Aidshilfe oder anderen HIV/STI-Beratungsstelle
Teilnahme am DAH-Seminar “Grundlagen für die Mitarbeit in Aidshilfen” oder vergleichbare Kenntnisse
Medizinisches Grundwissen zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten
(Selbst)studium der “Infomappe für die Beratung in Aidshilfen” bis Seminarbeginn.
– Bitte gib bei der Anmeldung im Pflichtfeld “Zusatzangaben/Organisation” an, inwieweit du diese Voraussetzungen erfüllst.
Ohne Angaben kann die Anmeldung leider nicht bearbeitet werden. Bitte keine Doppel-Anmeldungen für gleiche Seminare, wir fragen bei Überbelegung nach, ob auch ein anderer Termin in Frage kommt!
Teilnahmegebühren:
Für beide Seminarteile sind insgesamt 100,- € Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Teilnahmegebühren für das Jahr 2025 gelten vorbehaltlich der Zustimmung durch die Zuwendungsgeberin.
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
Der Veranstaltungskalender dient nur der Bewerbung von Veranstaltungen während und um die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025.