23.05.26 um 10:00 Uhr bis 23.05.26 um 13:00 Uhr

Tag des Grundgesetzes

Der 23. Mai ist deutschlandweit der „Tag des Grundgesetzes“. Konkret wurde am 23.05.1949 unser Grundgesetz verkündet. Um an dieses wichtige Ereignis zu erinnern, findet am Samstag, den 23.05.26, auf dem Jülicher Kirchplatz eine bunte Veranstaltung statt. Dabei soll insbesondere daran erinnert werden, wie vielfältig unsere Demokratie ist. Insbesondere wurden alle Parteien und Gruppierungen im Stadtrat Jülich eingeladen, sich daran zu beteiligen. Sie sind auf kommunaler Ebene eine wichtige Stütze unserer Demokratie. Daneben wurden Initiativen eingeladen, die als Bindeglied unserer Zivilgesellschaft wichtig sind. Aktuell haben ihre Teilnahme zugesagt:

  1. Inklusionsbeirat der Stadt Jülich
  2. sprech:fähig
  3. TTC indeland Jülich
  4. Inklusiv Wohnen Jülich
  5. Chancen- und Integrationsausschuss der Stadt Jülich
  6. Stammhaus
  7. Jugendparlament der Stadt Jülich
  8. Quartiersmanagement der Stadt Jülich
  9. CDU Stadtverband Jülich
  10. UWG JÜL
  11. SPD Jülich
  12. Grüne Jülich
  13. Die Linke
  14. Volt
  15. Omas gegen Rechts
  16. AWO Jülich
  17. Jülich solidarisch
  18. Christlich-islamische Gesprächskreis
  19. DGB
  20. ver.di@Forschungszentrum Jülich

Veranstaltungsinfos

Beginn: 23.05.26 um 10:00 Uhr

Ende: 23.05.26 um 13:00 Uhr

Dauer: 3 Stunden

Format: Präsenz

Kategorien: Aktionstag, Infostand, Mitmachaktion

Themen: Menschenrechte / Demokratie, Vielfalt

Anmeldung erforderlich: Nein

Veranstaltungsort

Jülicher Kirchplatz/Kölnstraße
Kirchplatz 1
52428 Jülich
Nordrhein-Westfalen

Veranstalter*in

Jülich Solidarisch

In den Veranstaltungskalender der Stiftung gegen Rassismus nicht aufgenommen werden Veranstaltungen von Einrichtungen, die rassistische, antisemitische oder andere Formen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit vertreten sowie gegen Werte des Grundgesetzes verstoßen. Die Stiftung gegen Rassismus geht davon aus, dass koordinierende Institutionen vor Ort entsprechende Ausschlusskritieren für die Aufnahme von Veranstaltungen in Programme zu den UN-Wochen gegen Rassismus anwenden.

Die Veranstaltenden vor Ort behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Der Veranstaltungskalender dient nur der Bewerbung von Veranstaltungen während und um die Internationalen Wochen gegen Rassismus sowie den Tag des Grundgesetzes 2026.