23.05.26 um 12:00 Uhr bis 23.05.26 um 19:00 Uhr

Frühlingsfest am Tag des Grundgesetzes

Am Samstag, den 23. Mai 2026 verbinden wir unser Frühlingsfest mit dem Tag des Grundgesetzes. Dieser Tag steht für Menschenwürde, Vielfalt, Demokratie und Zusammenhalt.
Am 23. Mai 1949 wurde die Verfassung verkündet, als Fundament für Menschenwürde, Freiheit und Demokratie. Das Grundgesetz steht bis heute gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Rechtsextremismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Mitarbeiter aus 27 unterschiedlichen Nationen möchten Ihnen ihre Heimatländer, ihre Kulturen und Mentalitäten vorstellen.
Lassen Sie sich anstecken von deren Lebensfreude. Seien Sie gespannt über die kulturellen Werte, insbesondere älteren Menschen gegenüber und welchen Mehrwert dies für ein Miteinander haben kann. Erfahren Sie Unterschiede in Höflichkeitsformen, um Missverständnisse im Umgang auszuräumen.

Auf die Kinder wartet ein buntes Programm, für Essen und Trinken ist gesorgt, und jeder der an der Länderrallye mitmacht, hat die Chance auf einen Gewinn.

Veranstaltungsinfos

Beginn: 23.05.26 um 12:00 Uhr

Ende: 23.05.26 um 19:00 Uhr

Dauer: 7 Stunden

Format: Präsenz

Kategorien: Ausstellung, Aktionstag, Fest, Infostand

Themen: Antirassismus, Flucht / Asyl / Migration / Integration, Interkultureller Austausch / Dialog / Begegnung, Menschenrechte / Demokratie, Vielfalt

Anmeldung erforderlich: Nein

Sprache: Deutsch

Veranstaltungsort

Senioren-Residenz Haus Veronika
Hufring 33a
54421 Reinsfeld
Rheinland-Pfalz

Website

Veranstalter*in

Senioren-Residenz Haus Veronika GmbH

Telefon: 0650391410

E-Mail: seniorenresidenz@haus-veronika.net

Website

In den Veranstaltungskalender der Stiftung gegen Rassismus nicht aufgenommen werden Veranstaltungen von Einrichtungen, die rassistische, antisemitische oder andere Formen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit vertreten sowie gegen Werte des Grundgesetzes verstoßen. Die Stiftung gegen Rassismus geht davon aus, dass koordinierende Institutionen vor Ort entsprechende Ausschlusskritieren für die Aufnahme von Veranstaltungen in Programme zu den UN-Wochen gegen Rassismus anwenden.

Die Veranstaltenden vor Ort behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Der Veranstaltungskalender dient nur der Bewerbung von Veranstaltungen während und um die Internationalen Wochen gegen Rassismus sowie den Tag des Grundgesetzes 2026.