23.05.26 um 14:30 Uhr bis 23.05.26 um 22:00 Uhr

Wir feiern das Grundgesetz

Der 23. Mai – Tag des Grundgesetzes wird ab 2026 bundesweit als Ehrentag begangen. Das Grundgesetz steht seit seiner Verkündung für Menschenwürde, Demokratie und Freiheit und richtet sich klar gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus. Angesichts aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen sollen diese Werte am Tag des Grundgesetzes besonders sichtbar gemacht werden.

Die zentrale Feier in Sachsen-Anhalt findet im Theater Eisleben statt. Einlass ab 14:30 Uhr. Beginn 15:30 Uhr mit Musik, Lesungen aus dem Grundgesetz sowie Grußworten aus Politik und Gesellschaft. Ein Höhepunkt ist die Rede von Ministerpräsident Sven Schulze zur Bedeutung der Werte des Grundgesetzes für Gegenwart und Zukunft.
Im Anschluss an einen gemeinsamen Imbiss folgt um 18:00 Uhr die Aufführung des Musicals „Cabaret“. Das Stück thematisiert eindrucksvoll den gesellschaftlichen Umbruch der 1930er Jahre und erinnert an die historischen Erfahrungen, aus denen das Grundgesetz entstanden ist.
Zum Abschluss der Veranstaltung findet ab 21 Uhr ein Rundgespräch mit Mitwirkenden des Abends statt, moderiert von Abdul Mohammed Rashid (ZDF).

Veranstaltungsinfos

Beginn: 23.05.26 um 14:30 Uhr

Ende: 23.05.26 um 22:00 Uhr

Dauer: 7 Stunden & 30 Minuten

Format: Präsenz

Kategorien: Aktionstag, Fest, Gespräch, Konzert / Musik, Lesung, Theater, Vortrag / Diskussion

Themen: Antidiskriminierung, Antirassismus, Antisemitismus, Institutioneller Rassismus / Rassismus in gesellschaftlichen Themenbereichen, Intersektionalität, Menschenrechte / Demokratie, Queerfeindlichkeit, Rechtsextremismus / Rechtspopulismus /rechte Ideologien, Vergangenheit / Geschichte / Gedenken, Vielfalt

Anmeldung erforderlich: Nein

Veranstaltungsort

Theater Eisleben
Landwehr 5
06295 Lutherstadt Eisleben
Sachsen-Anhalt

Website

Veranstalter*in

Theater Eisleben

Telefon: 0347566990

E-Mail: info@theater-eisleben.de

Website

In den Veranstaltungskalender der Stiftung gegen Rassismus nicht aufgenommen werden Veranstaltungen von Einrichtungen, die rassistische, antisemitische oder andere Formen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit vertreten sowie gegen Werte des Grundgesetzes verstoßen. Die Stiftung gegen Rassismus geht davon aus, dass koordinierende Institutionen vor Ort entsprechende Ausschlusskritieren für die Aufnahme von Veranstaltungen in Programme zu den UN-Wochen gegen Rassismus anwenden.

Die Veranstaltenden vor Ort behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Der Veranstaltungskalender dient nur der Bewerbung von Veranstaltungen während und um die Internationalen Wochen gegen Rassismus sowie den Tag des Grundgesetzes 2026.