Wir versuchen den Veranstaltungskalender so aktuell wie möglich zu halten, allerdings können sich vor Ort kurzfristige Veränderungen ergeben.
Mehr Informationen erhalten Sie direkt von den Veranstaltenden.
Das neue Einbürgerungsgesetz trat am 27. Juni 2024 in Kraft. Die reguläre Einbürgerungsfrist wurde von acht auf fünf Jahren reduziert, die doppelte Staatsbürgerschaft ist möglich. Hier besteht ein großer Informationsbedarf. Fragen können gestellt werden; Antworten folgen sogleich.
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
Der Veranstaltungskalender dient nur der Bewerbung von Veranstaltungen während und um die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025.