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Kurzfilmprogramm zum Thema „Frauen in der rechten Szene“

18. März, 18:00

Veranstaltungsdetails

Zwar können Frauen innerhalb der rechtsextremen Szene heute Lokalpolitikerinnen, politische Aktivistinnen oder Straßenkämpferinnen sein. Vorwiegend erwartet wird von ihnen aber weiterhin: als „völkische Mutter“ das „weiße Volk“ zu erhalten. Sie übernehmen Rollen, die sie auch sonst häufig im sozialen Leben übernehmen: netzwerken, das soziale Miteinander stärken, Care-Arbeit. Sie arbeiten als Erzieherinnen, Sozialarbeiterinnen oder engagieren sich in Elternbeiräten in Kitas oder Schulen. Sie geben sich bürgernah, unterwandern die demokratische Alltagskultur und punkten mit weichen Themen wie der Zukunft unserer Kinder oder einem besseren Schulsystem, hinter denen sich oft ein nationalsozialistisches Weltbild versteckt. Solche Frauen dienen der Szene als Bindeglied zur „bürgerlichen“ Welt.

Nah dran (Reg.: Elisa Nevland, Larissa Gulitz; 2019) 30 Min

Der Film Nah dran zeigt auf, welche Rollen und Positionen Frauen im rechten Spektrum einnehmen, wie sie sich inszenieren und welche Ideologie(n) sie vertreten. Er informiert über verschiedene rechte und extrem rechte Codes, Symbole und Strömungen in Deutschland und macht deutlich, wie diese miteinander verbunden sind. Nah dran will sogenannte rechte „Meinungen“ als menschenverachtend aufdecken und eine Grundlage schaffen, über den Umgang mit Frauen im rechten Spektrum zu reden.

Braune Kameradin – Frauen in der Neonazi-Szene (Reg.: Otto Belina, Andrea Röpke, Laas Boje; Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Braunschweig 2010/2011) 13 Min

Im Anschluss soll eine Podiumsdiskussion in Kooperation mit miteinander e.V. stattfinden.

#kurzfilm #podiumsdiskussion

Details

Datum:
18. März
Zeit:
18:00
Veranstaltungskategorien:
,
Veranstaltung-Tags:
,

Weitere Angaben

Bundesland
Sachsen-Anhalt
Stadt
Halle (Saale)

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
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